Wir verbinden Steuern und Recht |
Viele Rechtsgebiete weisen Schnittstellen zum Steuerrecht auf. So spielen im Kaufrecht häufig umsatzsteuerrechtliche Fragen eine Rolle. Auch die Gestaltung eines Unternehmenskaufvertrags setzt steuerrechtliche Kenntnisse voraus. Schon die Frage, ob der Unternehmenskaufvertrag als „asset deal“ oder als „share deal“ gestaltet wird, kann beachtliche steuerliche Folgen für die Vertragsparteien haben.
Ebenso können sich aus der laufenden Betreuung durch den Steuerberater konkrete Rechtsfragen, Gestaltungsaufgaben oder auch Streitfälle ergeben, für deren Bearbeitung dem Steuerberater das notwendige juristische und anwaltliche Fachwissen fehlt. Hier lösen wir als Steueranwälte die Rechtsprobleme in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.